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FORTBILDUNG FÜR
FORTBILDUNG FÜR FACHÄRZTE GYN/GEB
Als Kernfortbildung für Gynäkologie und Geburtshilfe gilt eine Fortbildung, die für ein gynäkologisch-geburtshilfliches Zielpublikum einschliesslich der Schwerpunkte bestimmt ist. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Gynäkologie und Geburtshilfe erworbenen medizinischen Wissen dienen, das für die einwandfreie Betreuung (Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patienten erforderlich ist.
Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten entspricht.
Pro ganzen Tag können maximal 8, pro halben Tag maximal 4 Fortbildungscredits erworben werden (Art. 5 FBO). Es dürfen nur die tatsächlich absolvierten Credits verbucht werden, auch wenn die abgegebene Bestätigung des Veranstalters die Anzahl der Credits für den ganzen Kongress angibt.
Anrechenbar sind alle Fortbildungen, die von der SGGG automatisch oder auf Antrag eines Anbieters als fachspezifische Kernfortbildung anerkannt sind.